News

2020-03-12 14:37

Das Landgericht Berlin erachtet den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und setzt das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG aus. Damit muss nun das Bundesverfassungsgericht im Wege der abstrakten Normenkontrolle eine Entscheidung über die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz treffen.

 

Das Urteil des LG Berlin finden Sie hier:



»» zurück zur Liste

Zurück

>